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BAFA-Förderung -
So profitieren KMU und Start-ups
BAFA-Förderung für Unternehmensberatung
Professionelle Beratung mit staatlichem Zuschuss
Das Förderprogramm „Förderung unternehmerischen Know-hows“ unterstützt kleine und mittelständische Unternehmen dabei, externe Unternehmensberatung in Anspruch zu nehmen. Gefördert werden Beratungen zu wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragestellungen.
Als bei der BAFA gelisteter Unternehmensberater kann ich förderfähige Beratungsprojekte durchführen und Sie von der ersten Prüfung bis zur Erstellung der notwendigen Beratungsunterlagen begleiten.
Welche Unternehmen können gefördert werden?
Grundsätzlich richtet sich das Programm an rechtlich selbstständige Unternehmen und Angehörige der freien Berufe mit Sitz und Geschäftsbetrieb in Deutschland.
Das Unternehmen muss die europäischen KMU-Kriterien erfüllen:
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weniger als 250 Beschäftigte und
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höchstens 50 Millionen Euro Jahresumsatz oder
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höchstens 43 Millionen Euro Jahresbilanzsumme.
Auch neu gegründete Unternehmen können grundsätzlich gefördert werden. Entscheidend ist, dass das Unternehmen bereits rechtlich gegründet wurde und die weiteren Fördervoraussetzungen erfüllt.
Verbundene Unternehmen und Beteiligungsverhältnisse müssen bei der Prüfung der KMU-Kriterien berücksichtigt werden.
Wie hoch ist die BAFA-Förderung?
Die förderfähigen Beratungskosten sind grundsätzlich auf 3.500 Euro begrenzt. Die konkrete Förderquote richtet sich insbesondere nach dem Unternehmensstandort.
Je nach Region können bis zu 80 Prozent der förderfähigen Beratungskosten übernommen werden. Das entspricht einem maximalen Zuschuss von bis zu 2.800 Euro.
In Regionen mit einer Förderquote von 50 Prozent beträgt der maximale Zuschuss bis zu 1.750 Euro.
Ob und in welcher Höhe Ihr Unternehmen gefördert werden kann, prüfe ich mit Ihnen vor Beginn des Beratungsprojekts.
Welche Beratungsthemen können gefördert werden?
Die Beratung muss sich mit der konkreten Situation Ihres Unternehmens auseinandersetzen. Sie umfasst eine Analyse, die Benennung vorhandener Schwachstellen sowie konkrete betriebliche Handlungsempfehlungen.
Mögliche Beratungsthemen sind beispielsweise:
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Wirtschaftlichkeit und Kostenoptimierung
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Prozessoptimierung und Digitalisierung
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Organisation und Verantwortlichkeiten
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Personalgewinnung, Einarbeitung und Qualifizierung
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Unternehmensentwicklung und Wachstum
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Finanzierungsvorbereitung
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Nachhaltigkeit und betriebliche Mobilität
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Vorbereitung einer Unternehmensnachfolge
Reine Rechts- oder Steuerberatung sowie überwiegend ausführende Tätigkeiten sind nicht Gegenstand der Förderung.
Welche Vorteile bietet eine geförderte Beratung?
Geringere Beratungskosten
Ein Teil der förderfähigen Beratungskosten wird nach erfolgreicher Prüfung durch einen staatlichen Zuschuss erstattet.
Strukturierte Unternehmensanalyse
Die wirtschaftliche und organisatorische Ausgangssituation wird systematisch untersucht. Dadurch werden Ursachen, Schwachstellen und ungenutzte Potenziale sichtbar.
Konkrete Handlungsempfehlungen
Sie erhalten keine allgemeine Standardberatung, sondern einen individuellen Maßnahmenplan mit nachvollziehbaren Empfehlungen für Ihr Unternehmen.
Unterstützung bei der Umsetzung
Die Beratung ist darauf ausgerichtet, konkrete Veränderungen anzustoßen und die nächsten Umsetzungsschritte klar festzulegen.
So läuft die Förderung ab
1. Förderfähigkeit prüfen
In einem ersten Gespräch betrachten wir Ihr Unternehmen, das geplante Beratungsthema und die grundsätzlichen Fördervoraussetzungen.
2. Antrag vor Beratungsbeginn stellen
Der Förderantrag muss über das vorgesehene Onlineportal gestellt werden, bevor mit der Beratung begonnen wird. Ich unterstütze Sie bei der Vorbereitung der erforderlichen Angaben.
3. Freigabe zum Beratungsbeginn abwarten
Mit der Beratung darf erst begonnen werden, wenn die entsprechende Inaussichtstellung beziehungsweise Erlaubnis zum Maßnahmenbeginn vorliegt.
4. Beratung durchführen
Ich analysiere die Ausgangssituation, dokumentiere die festgestellten Schwachstellen und entwickle konkrete Handlungsempfehlungen mit einem nachvollziehbaren Umsetzungsplan.
5. Rechnung bezahlen und Nachweise einreichen
Das Unternehmen bezahlt zunächst die vollständige Beratungsrechnung. Anschließend werden der Beratungsbericht, der Zahlungsnachweis und die weiteren erforderlichen Unterlagen eingereicht.
6. Zuschuss erhalten
Nach erfolgreicher Prüfung zahlt die zuständige Stelle den bewilligten Zuschuss an das Unternehmen aus. Die endgültige Entscheidung über die Förderung trifft ausschließlich die zuständige Bewilligungsstelle.
Jetzt Fördermöglichkeiten prüfen
Sie möchten wissen, ob Ihr Unternehmen die BAFA-Förderung nutzen kann? In einem kostenlosen und unverbindlichen Erstgespräch prüfen wir die grundsätzlichen Voraussetzungen und besprechen ein geeignetes Beratungsthema.